Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

          Geschäftsbedingungen

I. Heraldische Aufträge

l.  Nicht enthalten sind genealogische Nachforschungen. Angaben über 
Vorfahren, Kinder usw. werden von Ihnen geliefert. Benötigt werden Angaben 
über Geburtsorte und Daten der Geburt, Sterbefälle und Heirat, Berufe der 
Vorfahren und Ursprungsheimat sowie geschichtliche Familienereignisse.

2. Datenschutz: Einer Veröffentlichung der von Ihnen angegebenen Daten 
sowie der Herstellung von Duplikaten für Ausstellungszwecke wird mit der Auftragserteilung unwiderruflich zugestimmt.

3. Die Registrierung erfolgt in der Rhein-Main Wappenrolle des HKF Schloß 
Alsbach e.V. oder bei der Heraldischen Gesellschaft " Der Wappenlöwe ", e.V. 
in München.

4. Zahlungsweise: Anzahlung 25 % bei Auftragserteilung, der Rest per Nachnahme 
mit Zusendung der Unterlagen.

5. Das Wappenbuch wird nach Veröffentlichung (Dauer bis zu 3 Jahren beim 
Wappen-Löwe, Schloß Post 1 Jahr) direkt an Sie übersandt.

6. Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung.

7. Für Sonderanfertigungen kein Rückgaberecht.

8. Für Wappenvorentwürfe berechnen wir 260 €.  
Der Betrag wirdbei  Auftragerteilung verrechnet.

 9. Gerichtsstand: Beide Parteien vereinbaren Darmstadt zum Gerichtsstand.

10. Reklamationen bitte schriftlich innerhalb 14 Tagen. 

11. Jegliche Benutzung oder Weitergabe dieser Angebote bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Heraldik-Studio Dieter Krieger bzw. des Historischen 
& Kulturellern Förderverein Schloß Alsbach e.V. Die Wappenbriefgestaltung ist Urheberrechtlich geschützt und wird bei Verstoß straf-  und zivilrechtlich verfolgt

II. Ritterrüstungen und Zubehör

Alle Rüstungen und Zubehör sind Sonderranfertigungen. Die Anzahlung beträgt 50 % des Auftragwertes. Bei Vorkasse gewähren wir 5 % Nachlass.


III. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam.


IV. Vertragsabschluß
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit
einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie
Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs-
und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind 
freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 

Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten
als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für 
den Käufer nicht unzumutbar sind.

2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen
durch das Internet  bzw. eine Faxbestellung, ist die Absendung der Bestellung

bindend.. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb 
von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung 
gleich.


V. Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Standort Alsbach-Hähnlein 
und ohne Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. 

Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen

 (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers
zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach
besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme.
Ausnahme hiervon sind Lieferungen wg. Vorkasse oder Vorwegabbuchung.

3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich
der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4
% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit
Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig sind.

VI. Lieferung
1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die
Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhte.

3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle
leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
beruhte.

4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im
kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim
Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem
Käufer über.

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist
nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für
den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits
jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns
ab.

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt,
über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag
zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber
dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über
die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen
auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die
Warenempfänger einzuziehen.

4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr
als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.


VII. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu
liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß
der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht
offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung
anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften
Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu
gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir
von der Gewährleistung befreit.

4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten
entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des
Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von
Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit
dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser
hierdurch nicht berührt.

5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen.

6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist
ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns
schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.


VIII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.

2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß
wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben
und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden können.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung sowie Gerichtsstand des Vip-Kontor - Heraldik-Studio Dieter Krieger

in Alsbach-Hähnlein vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch 
am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt
er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland,
ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer
nicht.

X. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen dadurch nicht berührt.

I